Reiseversicherung

Reiseversicherung Eine Reiseversicherung kann Absicherung der Familie gegen unerwartetes Im Urlaub sein.

Man kann sich über den Sinn und Unsinn von Reiseversicherungen streiten. Sicher ist: Viele Deutsche schließen bei Buchung oder kurz nach der Buchung für Ihre reisen eine Reiseversicherung ab. Hier gibt es zahlreiche Anbieter für unterschiedliche Produkte im Bereich der Reiseversicherung. Reiseversicherungen selbst gehören zu den „Cash Cows“ der Versicherungsbranche. Trotz kleiner und unregelmäßiger Prämien rechnen sich die Policen für die Gesellschaften. Rechnen sie sich auch für den Verbraucher?

Zunächst einmal: Eine Reiseversicherung soll Risiken abdecken, die dadurch entstanden sind, das eine Reise gebucht oder durchgeführt wird. In einigen Ländern werden Reiseversicherungen auch als zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Visums vorausgesetzt. Die erste, große Unterscheidung ist also, ob eine Reiseversicherung obligatorisch ist oder ob sie freiwillig abgeschlossen wird. Zu den für einige Länder obligatorischen Reiseversicherungen zählt der Auslandsreisekrankenschutz. Hier sichern sich die Länder bei der Visumerteilung ab, das ein Urlauber oder ein Reisender bei Krankheit oder Unfall nicht dem Gastgeberstaat auf der Tasche liegt. Abgesichert werden also aus sicht des Staates in erster Linie die Interessen der eigenen Steuerzahler denn die Interessen des Reisenden. Zudem sichern sich die oft staatlichen Versicherungsgesellschaften der entsprechenden Länder ein Zusatzeinkommen durch die Reisenden.

Zu den populären Reiseversicherungen gehören:

Reiserücktrittsversicherung
Per Gesetz sind Reiseveranstalter daran gebunden, eine Reiserücktrittsversicherung zumindest anzubieten. Die Reiserücktrittsversicherung soll den Buchenden für den Fall absichern, in dem er seine Reise nicht antreten kann bzw. seine bereits angetretene Reise nicht vollenden kann. Reisekosten, die anfallen, ohne das der Urlauber die Reise selbst nutzen kann, sollen abgedeckt sein. Solche Kosten bei einem Reiserücktritt können sein Stornokosten beim Reiseversicherer oder die Rückerstattung von nicht „abgeurlaubten“ Hotelkosten bei einem Urlaubsabbruch. Die Preise für solche Reiserücktrittskosten variieren, bewegen sich aber bei Einzelversicherung so um 1-2 % des Reisepreises. Wichtig ist zu Prüfen, welche Leistungen beinhaltet sind. Sind Selbstbehalte in den Vertragsbedingungen vereinbart? Bei welchen Ereignissen ist man lt. Versicherungsbedingungen dazu zu einer Leistung der Versicherung berechtigt?

Reisekrankenversicherung
Die private Auslandsreisekrankenversicherung gehört in einigen Ländern zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums. Auch die Bundesrepublik Deutschland verlangt bei Visumerteilung an Reisende mit Visumspflicht nach Deutschland eine Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Versicherung sollen insbesondere Risken auf Reisen abgedeckt werden, die nicht von den zumeist vorhandenen Krankenversicherungen daheim abgedeckt werden. Für Reisende aus Deutschland kann dies zum Beispiel der Krankenrücktransport im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls im Urlaubsland sein, der von vielen gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abgedeckt wird. Vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollte man sich informieren, welche Risiken von der eignen privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden, damit man sich nicht unnötig doppelt versichert. Auch genau prüfen sollte man, welche Risiken wirklich abgesichert sind, welche Selbstbehalte kalkuliert sind. Augenmerk muss man z.B. als Abenteuerurlauber oder Sporturlauber auf Ausschlüsse vom Versicherungsschutz legen. Nicht jedes Risiko, das man im Urlaub eingeht, ist auch wirklich von der Reisekrankenversicherung abgedeckt. Die Versicherungsbedingungen hier sind nicht einheitlich bei allen Versicherungen – und nicht unbedingt ist das kostengünstigste Angebot uch das, da auf di persönliche Situation passt.

Foto: Markus Lenk

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