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Greenwashing im Urlaub: Was ist an „öko“ und „klimaneutral“ dran?

„Öko“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind keine vollständige Reisebilanz. Ein Hotel kann einzelne Maßnahmen umgesetzt haben, ohne dass damit die Anreise, Verpflegung, Wasser- und Energieversorgung oder Lieferkette abgedeckt ist. Vor der Buchung zählt deshalb nicht das Etikett, sondern eine klare Antwort darauf, was genau geprüft wurde, für welchen Zeitraum und mit welchen Ergebnissen.

Ein Versprechen braucht einen klaren Gegenstand

Fragen Sie zuerst: Bezieht sich die Aussage auf ein einzelnes Gebäude, den Hotelbetrieb, ein bestimmtes Angebot oder die gesamte Reise einschließlich Flug und Transfer? „Wir arbeiten nachhaltiger“ kann eine Absicht ausdrücken, sagt aber nicht, welche Umweltwirkung gemeint ist. Ein Hinweis auf Solarstrom belegt zum Beispiel eine Maßnahme zur Energieversorgung; er sagt für sich allein nichts über Wasserverbrauch, Abfälle, Anreise oder Arbeitsbedingungen.

Auch Zahlen brauchen eine Bezugsgröße. Der Stromverbrauch pro belegtem Zimmer ist nicht dasselbe wie der gesamte Jahresverbrauch. Ein Vergleich zwischen zwei Unterkünften ist nur sinnvoll, wenn Zeitraum, Auslastung und einbezogene Leistungen ähnlich sind. Fragen Sie nach dem Basisjahr, den erfassten Bereichen und danach, ob die Angaben durch eine unabhängige Stelle geprüft wurden. Fehlen Daten, ist das Anlass für eine Rückfrage – aber nicht automatisch ein Beweis für Täuschung.

Was das aktuelle Recht über Umweltwerbung sagt

Umweltbezogene Aussagen müssen verständlich und dürfen nicht irreführend sein. Die aktuelle Fassung des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb enthält besondere Anforderungen an Behauptungen über eine künftige Umweltleistung: Erforderlich sind unter anderem klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen in einem realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen. Auch Ressourcen und eine regelmäßige unabhängige Prüfung spielen dabei eine Rolle. Der geltende Wortlaut des UWG lässt sich online nachlesen.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, warum das Wort „klimaneutral“ genauer erklärt werden sollte. In einem Verfahren zu einer Werbung für Fruchtgummi und Lakritz entschied der BGH 2024, dass ein mehrdeutiger Umweltbegriff regelmäßig schon in der Werbung selbst erläutert werden muss. Verbraucher können „klimaneutral“ sowohl als Verringerung der Emissionen im Betrieb als auch als Ausgleich durch Klimaschutzprojekte verstehen. Das Gericht stellte außerdem klar, dass Emissionsminderung unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes Vorrang vor Kompensation hat. Der Fall betraf eine Produktwerbung, kein Hotel; er ist ein hilfreicher Maßstab, aber kein spezielles Prüfsiegel für Reisen. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 27. Juni 2024 erklärt die Entscheidung.

Siegel: Wer prüft was?

Ein Logo ist nur dann aussagekräftig, wenn sich sein Zweck nachvollziehen lässt. Prüfen Sie, wer das Siegel vergibt, welche Kriterien gelten, ob eine unabhängige Prüfung vorgesehen ist und wie lange ein Zertifikat gültig ist. Achten Sie auch auf den Umfang: Eine Auszeichnung kann Managementprozesse oder einzelne Umweltbereiche bewerten, ohne die ganze Reise abzudecken. Fragen Sie, ob das konkrete Haus oder Angebot zertifiziert ist – ein Verband, eine Marke oder eine einzelne Filiale ist nicht automatisch gleichzusetzen mit allen Betrieben.

Ein Zertifikat kann ein nützlicher Einstieg sein, aber keine Antwort auf jede Frage liefern. Manche Systeme gewichten Energie, Wasser, Abfall, Beschaffung oder soziale Kriterien unterschiedlich. Vergleichen Sie deshalb die öffentlich beschriebenen Kriterien mit dem, was Ihnen wichtig ist. Wenn ein Anbieter nur einen Siegelnamen nennt, bitten Sie um den Link zum Register oder zum Prüfbericht. Bleibt unklar, was genau kontrolliert wurde, bewerten Sie das Versprechen entsprechend vorsichtig.

Kompensation ersetzt keine Verringerung

Bei einer Klimabilanz sollten zuerst die tatsächlich entstandenen Emissionen erfasst und verringert werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Restemissionen ein Anbieter durch Klimaschutzprojekte ausgleichen will. Fragen Sie, welche Bereiche in der Rechnung enthalten sind, wie viel tatsächlich vermieden oder reduziert wurde, welcher Anteil kompensiert wird und welche Projekte unterstützt werden. Ein allgemeiner Hinweis auf „CO₂-Ausgleich“ verrät weder die Berechnung noch, ob sie sich auf den Aufenthalt oder die vollständige An- und Abreise bezieht.

Auch „klimaneutral“ kann unterschiedliche Dinge meinen. Es kann eine rechnerische Bilanz nach Abzug erworbener Zertifikate beschreiben oder eine besonders niedrige Emissionsmenge im Betrieb behaupten. Diese Ergebnisse sind nicht gleichwertig. Ein seriöses Angebot trennt die Reduktion von der Kompensation und erklärt Begriffe so, dass die Aussage ohne Umwege auffindbar ist. Vorsicht gilt auch bei Versprechen für die Zukunft: Ein Ziel ohne Zeitplan, messbare Etappen und Angaben zu den geplanten Maßnahmen ist schwer zu überprüfen.

Versprechen für die gesamte Reise abgrenzen

Bei einer Pauschalreise kann eine Aussage zum Hotel nicht automatisch für Flug, Bahn, Transfers und Ausflüge gelten. Umgekehrt umfasst eine Klimabilanz des Veranstalters möglicherweise mehrere Leistungen, die für einen einzelnen Gast schwer vergleichbar sind. Fragen Sie deshalb, ob sich ein Wert auf das konkrete Angebot oder nur auf das Unternehmen bezieht und ob die verwendete Methode zum beworbenen Umfang passt. Werden Flüge aus der Berechnung ausgeschlossen, sollte das sichtbar sein, bevor Sie den Preis mit einer anderen Reise vergleichen.

Zwischen einer nachweisbaren Maßnahme und einem umfassenden Nachhaltigkeitsurteil liegt ein Unterschied. Ein Betrieb kann zum Beispiel den Stromverbrauch gesenkt haben; daraus folgt nicht automatisch, dass er insgesamt „umweltfreundlich“ ist. Eine präzise Aussage nennt die Maßnahme, den Zeitraum, den Vergleichswert und noch offene Bereiche. Fehlen diese Einzelheiten, ist das Versprechen zunächst unklar. Das Wort Greenwashing sollte man nicht als pauschale Anschuldigung verwenden: Entscheidend ist, ob die konkrete Aussage belegbar und für Gäste verständlich ist.

Eine kurze Prüfliste vor dem Buchen

  1. Umfang: Welche Leistung ist gemeint – Unterkunft, Verpflegung, Anreise oder die gesamte Reise?
  2. Zeitraum: Für welches Jahr gelten Verbrauchs- oder Emissionswerte, und werden sie regelmäßig aktualisiert?
  3. Belege: Gibt es veröffentlichte Zahlen, klare Kriterien und eine unabhängige Kontrolle?
  4. Reduktion: Welche Emissionen oder Verbräuche wurden konkret gesenkt, und gegenüber welchem Ausgangswert?
  5. Ausgleich: Wenn Zertifikate genutzt werden: Welche Restemissionen werden damit abgedeckt, und welche Projekte stehen dahinter?
  6. Vergleich: Sind die Angaben pro Gastnacht oder pro Aufenthalt berechnet und mit ähnlichen Angeboten vergleichbar?

Werden die Fragen offen beantwortet, können Sie verschiedene Angebote sachlicher vergleichen. Wenn nur ein grünes Symbol oder ein großer Klimabegriff bleibt, suchen Sie nach einer Unterkunft mit nachvollziehbaren Kennzahlen oder wählen Sie die Maßnahme, deren Nutzen Sie selbst prüfen können. Bei Kreuzfahrten sollten Sie zusätzlich zwischen Emissionen des Schiffs, Energieversorgung am Liegeplatz und An- und Abreise unterscheiden; die GoGlobe-Seite zu Kreuzfahrten hilft beim Einordnen. Für die Wahl von Ziel, Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer ist auch die Reiseplanung hilfreich. Die Übersicht zu nachhaltigem Tourismus verbindet diese Prüffragen mit Fragen zu Wohnraum, Ressourcen und dem Nutzen für die Region.