EU - Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugzeugen

EU - Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugzeugen
EU - Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugzeugen

Das Verbot zur Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flugzeugen wurde bereits seit einigen Jahren gefordert. Es folgte ein Beschluss, dieser Forderung schrittweise nachzukommen. Mit dem 29. April 2011 tritt die erste Phase der schrittweisen Rücknahme des Verbots ein.

Das Verbot zur Mitnahme von Flüssigkeiten jeglicher Art auf Flugzeugen wurde 2006 erteilt. Der Anlass waren vermehrte weltweite Terroranschläge sowie Ankündigungen weiterer Terroranschläge, bevorzugt in den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa auszuüben. Bereits wenige Monate später einigten sich die Bundesluftfahrtbehörde der USA und die Internationale Flugtransport Vereinigung (IATA) in einem Abkommen, spätestens 2013 dieses Verbot vollkommen aufzuheben. Dazu werden Technologien benötigt, die Sprengstoff in flüssiger Form und in Flüssigkeiten direkt bei den Sicherheitskontrollen an Flughäfen erkennen können. Auf neue Technologien braucht man derzeit noch nicht hoffen.

Was also ändert sich für die Passagiere?
Nach Meinungen einiger Medien und vor allem nach Meinung des Flughafenverbandes ACI Europe würde die Neuregelung derzeit nur Verunsicherungen auslösen. Wie viel davon journalistische Stimmungsmache ist oder ob die Regelungen tatsächlich verwirrend für die Fluggäste sein wird, wird man abwarten müssen. Fest steht: Ab dem 29. April 2011 wird es Fluggästen erlaubt sein, sogenannte LAGs (liquid, aerosols, gels oder zu deutsch Flüssigkeiten, Spays, Gels wie beispielsweise die Zahnpasta), die an Flughäfen gekauft wurden, im Handgepäck mit an Bord zu nehmen. Bei den Charterflügen und Linienflügen dürfte man auf Verständnis stoßen.  Die Neuregelung gilt auch für Fluggäste, die weltweit an einen europäischen Flughafen zu Zwecken des Umsteigens anreisen. Weiterhin gilt, dass sich die Behälter mit Flüssigkeiten beim Umsteigen in den versiegelten Plastiktüten, sogenannten STEBs) befinden. Jedoch wird es weiterhin Kontrollen geben. Gelegentlich dürfen dennoch Behälter mit Flüssigkeiten geöffnet und gegebenenfalls einbehalten werden. Der Flughafenverband ACI Europe bemängelt an dieser Stelle fehlende Verbraucherinformationen, die das Einbehalten bzw. das Öffnen von mitgenommenen Flüssigkeiten rechtfertigen. Ein Manager-Magazin kritisiert dieses diese Lockerung des Verbots zur Mitnahme von Flüssigkeiten und benennt die Geschichte als einen Mythos in der Flugsicherheit. Es stellt sich zu Recht die Frage: Wem nützt die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord einer Passagiermaschine, wenn die Versiegelungen an den STEBs nicht gebrochen werden dürfen?

Wer unterstützt die Lockerung?
Darüber hinaus teilte Frankreich auf einer Presseerklärung mit: Sie werde das Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten nicht aufheben und begründet die Entscheidung mit den weiterhin anhaltenden Bedrohungen und der derzeit krisenreichen Regionen weltweit. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich weitere Länder anschließen, zumal außerhalb der europäischen Länder, kein weiteres Land die Sicherheitsmaßnahmen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord einer Transfermaschine lockern, sondern eher verschärfen werden.

Diese Lockerung betrifft nur Flüssigkeiten, die weltweit an Flughäfen in den Duty-free-Shops gekauft werden. Die Mitnahme von Flüssigkeiten aus dem privaten Bereich oder gekaufter Waren außerhalb der Flughäfen ist weiterhin nicht gestattet und wird einbehalten. Passagiere, die an Umsteigeflughäfen beispielsweise doch noch übernachten müssen und somit das Gelände des Flughafens verlassen, dürfen die Versiegelungen der STEBs nicht beschädigen.


 

Katja Elflein

Datum: 16.04.2011

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