Krankenrücktransport

Krankenrücktransport
Krankenrücktransport

Einen Rücktransport bei Krankheit im Urlaubsland bezahlen nur private Reiseversicherungen. Die Krankenversicherungskarte EHIC der gesetzlichen Krankenversicherungen - die europaweit angesehen ist - bezahlt diesen Rücktransport nicht. Die Europäische Reiseversicherung weißt auf den Unterschied zwischen "medizinisch notwendigem Rücktransport" und "sinnvollem Rücktransport" hin.

Bei der von deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen ausgegebenen Krankenversicherungskarte EHIC (Berechtigungsschein E111) sind die Leistungen neu definiert. In der Karte ist - entgegen den Vermutungen vieler Verbraucher - kein Rücktransport im Krankheitsfall oder bei einem Unfall vom Urlaubsort inbegriffen. Diese Leistungen bieten nur einige private Reiseversicherungen an.

Aber auch hier heißt es Augen auf: Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden in Ihren Vertragsbedingungen zwischen "notwendigem" oder "medizinisch vertretbar und sinnvollem" Rücktransport. Im ersten Fall entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt im Ausland - im zweiten Fall kann der Patient selbst entscheiden ob er nach Hause möchte oder nicht. Die EUROPÄISCHE Reiseversicherung ist eine von nur sechs Versicherungen in Deutschland, die sinnvollen und medizinisch vertretbaren Rücktransport anbieten (Finanztest 6/04, WISO Tipp 6/04).

Foto: EUROPÄISCHE / Mercur Assistance

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Datum: 15.10.2005

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